Kircheneintritt

 
Auf verschiedenen Wegen können Sie in die evangelische Kirche aufgenommen werden. Welcher Weg für Sie der richtige ist, hängt davon ab, ob Sie:
Wenn Sie aus der Kirche ausgetreten sind...
Wenn Sie irgendwann nach Ihrer Taufe aus der Kirche ausgetreten sind, dann ist ein Wiedereintritt in die Kirche kein Problem. Sie können dann bei jedem Pfarrer, bei jeder Pfarrerin in ganz Deutschland oder auch bei einer anerkannten Kircheneintrittsstelle in die evangelische Kirche eintreten. Wenn Sie sich an einen Pfarrer oder eine Pfarrerin gewandt haben, wird er/sie ein Gespräch mit Ihnen führen. Das Gespräch kann beratenden, klärenden, informierenden und seelsorglichen Charakter haben. Sie werden dabei aber keiner Glaubensprüfung unterzogen. Im Gegenteil, Sie sind jederzeit herzlich willkommen. 
Ein Austritt aus der Kirche macht die Taufe nicht ungültig, denn diese bleibt immer gültig, von daher werden sie beim Wiedereintritt nicht wieder getauft. Die Wiederaufnahme kann aber in einem Gottesdienst oder in einer kurzen Aufnahmezeremonie in Gegenwart von zwei Presbytern bekräftigt werden. Eine solche Zeremonie muss aber nicht stattfinden. 
Ihr Aufnahmeantrag, egal wo in Deutschland sie ihn gestellt haben, wird an das Pfarramt weitergeleitet, wo Sie Ihren ersten Wohnsitz haben und das damit für Sie zuständig ist, so dass Ihre Heimatgemeinde über Ihre Mitgliedschaft informiert ist.
 
Wenn Sie einer anderen Konfession angehören
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...können Sie auch bei jedem Pfarrer oder bei jeder Pfarrerin in ganz Deutschland oder bei einer anerkannten Kircheneintrittsstelle in die evangelische Kirche eintreten. Bei einem Wechsel der Konfession ist es wichtig, die Mitgliedschaft bei der anderen Religionsgemeinschaft zu beenden, denn eine Mitgliedschaft in mehreren Religionsgemeinschaften ist nicht möglich. Dieses geschieht beim Amtsgericht.
Über den Konfessionswechsel eines getauften Kindes bis zum 14. Lebensjahr entscheiden nach deutschem Recht die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Allerdings kann der Wechsel nicht gegen den Willen des Kindes geschehen, wenn es das zehnte Lebensjahr erreicht hat.
 
Wenn Sie in Wülfrath in die evangelische Kirche eintreten wollen, vereinbaren sie einen Termin im Gemeindeamt oder direkt mit einem Pfarrer.
 
Anbei finden sie das Formular zum Eintritt in die Ev. Kirche [Aufnahmeformular]
  
Wenn Sie nicht getauft sind... 

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